Genossenschaft

Mitgliedschaft

Genossenschaften werden als Vermieter immer attraktiver. Sie bieten Sicherheit für ihre Mitglieder und wahren deren Interessen.

Vorteile der Mitgliedschaft in der Genossenschaft sind unter anderem ein lebenslanges Wohnrecht, die Sicherheit der Einlagen und die Vererbbarkeit der Mitgliedschaft – des Geschäftsguthabens. Stimmrecht und Einflussmöglichkeiten regelt die Satzung.

Zur Begründung der Mitgliedschaft sind in unserer Genossenschaft 6 Geschäftsanteile á 25,00 EUR zu erwerben. Die weiteren Geschäftsanteile richten sich nach der Wohnungsgröße.

Die Ordentliche Vertreterversammlung

Die Mitglieder wählen alle 5 Jahre aus ihrer Mitte die Vertreter. Die Vertreterversammlung ist das oberste Gremium unserer Genossenschaft. Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal jährlich statt.

Gegenstand der Beschlussfassung sind zum Beispiel die Feststellung des Jahresabschlusses, Satzungsänderungen sowie die Wahl des Aufsichtsrates.

Vorstand

Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Geschäftsführung in der Genossenschaft verantwortlich. Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen.

Herr Jörg-Peter Schulz

Geschäftsführender Vorstand

Frau Jeannette Zyganda

Nebenamtlicher Vorstand

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.

Herr Achim Wegeleben

Vorsitzender

Frau Rotraut Wieckert

stellv. Vorsitzende

Frau Bärbel Beckmann

Schriftführerin

Herr Jens Posinski

Aufsichtsratsmitglied

Herr Detlef H. Schenk

Aufsichtsratsmitglied