Mit dem am 15.04.2021 veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Mieten WoG Bln) für nichtig erklärt.
Aufgrund der moderaten Mietenpolitik von Aufsichtsrat und Vorstand in den vergangenen Jahren beläuft sich die Anzahl der betroffenen Mietverhältnisse auf unter 10 % des gesamten Wohnungsbestandes unserer Genossenschaft.
Auch in der Berlin Brandenburgischen Wohnungsbaugenossenschaft wurden die nach dem Bundesrecht zulässigen Mieten über Mietsicherungsklauseln als Transparenzmieten vereinbart und diese sind nun auch fällig. Alle betroffenen Mieter/innen erhalten zeitnah ein Informationsschreiben, in dem die ab 01. Mai 2021 zu zahlende monatliche Miete noch einmal ausgewiesen wird.
Was mit den aufgelaufenen Nachzahlungsforderungen seit Beginn des Mietendeckels geschieht, werden Aufsichtsrat und Vorstand unter Abwägung der Interessen der Genossenschaft und der Interessen der betroffenen Genossenschaftsmitglieder mit Augenmaß entscheiden.
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