Sind Sie für "Weniger Wohnen in Berlin"?

Gesellschaften „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ „Stimmen Sie für Enteignung, wenn Sie für weniger Wohnen in Berlin sind!“


Jetzt ist es amtlich: Am 26. September 2021 können die Berliner*innen über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ abstimmen. Das Ziel der gleichnamigen Initiative: Die Enteignung von gewinnorientierten Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin haben.

Gesellschaften „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ „Stimmen Sie für Enteignung, wenn Sie für weniger Wohnen in Berlin sind!“


Jetzt ist es amtlich: Am 26. September 2021 können die Berliner*innen über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ abstimmen. Das Ziel der gleichnamigen Initiative: Die Enteignung von gewinnorientierten Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin haben.

Wer am 26. September beim Enteignungs – Volksentscheid das Kreuz bei „Ja“ setzt, stimmt damit auch für die Enteignung von Genossenschaften. Denn das von den Unterstützern der Enteignungsinitiative postulierte Ziel, die großen Berliner Genossenschaften von einem Vergesellschaftungsgesetz auszunehhmen, ist auf verfassungskonformen Weg nicht zu erreichen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. bei der renommierten Kanzleis GreenbergTraurig in Auftrag gegeben hat.

Durch Befürworter*innen von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wird zur Unterstützung des Volksentscheids immer wieder angebracht: Durch Enteignungen gäbe es günstigere Mieten für alle. Sehr viel ehrlicher wäre aber: Durch die Enteignung gäbe es weniger Schulen in Berlin. Und weniger Buslinien. Und weniger Klimaschutz. Und weniger digitale Verwaltung. Und weniger Wohnen. Und, und, und.

Sie denken jetzt bestimmt: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Die Antwort ist: Sehr viel! Denn nach offizieller Schätzung des Senats müsste das Land Berlin für die Entschädigung der enteigneten Wohnungsunternehmen zwischen 29 und 36 Milliarden Euro bezahlen. Geld, das das mit ohnehin schon über 60 Milliarden Euro bis über beide Ohren verschuldete Berlin nicht hat – schon gar nicht nach den tiefen wirtschaftlichen Einschnitten der Corona-Pandemie. Jeder Euro kann aber eben nur einmal ausgegeben werden. Deshalb würde diese von unserem Grundgesetz vorgeschriebene Entschädigungszahlung dazu führen, dass das Land noch weniger investieren könnte in den dringend erforderlichen Neubau von Schulen, die Einstellung von mehr Personal bei den Bezirksämtern, die Digitalisierung der Verwaltung, die Anschaffung von neuen Bussen oder die Förderung von Klimaschutz oder Sozialwohnungen.

Und das alles, ohne dass bei der Allgemeinheit etwas davon ankäme – außer den Kosten natürlich, auf denen der Steuerzahler sitzen bleiben würde. Profitieren würden höchstens die Mieter*innen in den enteigneten Wohnungen, denen die Initiative niedrigere Mieten verspricht. Aber wahrscheinlich noch nicht einmal die. Denn zum einen rechnet die Initiative bei den Mieten mit einem fiktiven „Faire Mieten-Modell“. Wie aber mit einer Miete von nur 4,04 Euro pro Quadratmeter die notwendigen Investitionen in Erhalt, Modernisierung oder gar Neubau von Wohnungen geleistet werden sollen, bleibt ihr Geheimnis. Das hat viel mit Wunschdenken zu tun, aber nichts mit wohnungswirtschaftlichem Sachverstand. Denn für diesen Betrag kann kein Vermieter eine dauerhafte und verlässliche Bewirtschaftung der Wohnungsbestände sicherstellen. Selbst wenn die Mieten für die enteigneten Wohnungen also sinken sollten, so ginge das zu Lasten der Gebäudesubstanz sowie von Wohnkomfort und einem verlässlichen Service. Von mehr Klimaschutz ganz zu schweigen.

Wenn das Land Berlin ein Enteignungsgesetz erlassen würde, sähen sich die Bewohner*innen der enteigneten Wohnungen zudem mit jahrelanger Rechtsunsicherheit konfrontiert: Wem gehört meine Wohnung? Wer kümmert sich um Reparaturen, wenn der Eigentumsstatus unklar ist? Und – die Erinnerungen an das gescheiterte „Mietendeckel“-Experiment sind ja noch ganz frisch: Muss ich Miete für Jahre nachzahlen, wenn (was absehbar wäre) auch eine Enteignung vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen würde und die Wohnungen an die rechtmäßigen Eigentümer zurück übertragen werden?

Und noch etwas Gravierendes kommt hinzu: Denn leider kann niemand ausschließen, dass nicht auch größere Genossenschaften von einer Enteignung betroffen wären. Das lehren die Erfahrungen mit ähnlichen Gesetzen, wie dem Zweckentfremdungsverbot oder eben dem „Mietendeckel“. Bei beiden hat die Politik versprochen: Sie tut alles, damit Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Vermieter*innen von den jeweiligen Bestimmungen ausgenommen werden. Das beteuern diejenigen, die sich jetzt für eine Enteignung einsetzen, nun auch wieder, wann immer sie danach gefragt werden. Aber: In beiden vorhergehenden Fällen waren Genossenschaften trotzdem unmittelbar betroffen. Da liegt nahe, dass das auch bei einer Enteignung der Fall sein könnte.

29 Berliner Genossenschaften haben mehr als 3.000 Wohnungen; insgesamt kommen sie auf rund 140.000. Viele von ihnen sind seit weit mehr als 100 Jahren für ihre Mitglieder im Einsatz. Fest in Berlin verwurzelte, sozial verantwortungsvolle Traditionsunternehmen, die wiederholte tiefe wirtschaftliche Umbrüche und zwei Weltkriege überstanden haben, würden dann als „Kollateralschäden“ verschwinden – weil mit ihrem Wohnungsbestand auch ihre Substanz verloren ginge.

Die Probleme am angespannten Berliner Wohnungsmarkt Berlin sind nicht zu übersehen; ebenso wenig, dass diese Probleme vielen Menschen Angst machen. Es bleibt aber ein Fakt: Gegen die Anspannung am Wohnungsmarkt hilft nur die Ausweitung des Angebots, also der Neubau von günstigen Mietwohnungen. Das aber schafft man nicht mit Enteignungen, sondern nur durch Kooperation mit sozial verantwortungsvollen Wohnungsunternehmen.

Deshalb: Überlegen Sie sich genau, wofür Sie am 26. September 2021 Ihre Stimme abgeben!

 Quelle: BBU – Verband Berlin-Brandenburgerischer Wohnungsunternehmen E.V.