[vc_row][vc_column][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_gallery interval=“3″ images=“2080″ img_size=“500×500″][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Corona-Virus – Kündigungsausschluss bei Mietrückständen
Das Wohnen ist ein hohes Gut. Unsere Genossenschaft ist ihrer sozialen Verantwortung stets nachgekommen, in dem wir Mietern, die in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, umfangreich unterstützt und geholfen haben. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten.
Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet.
Das Gesetz schränkt das Recht des Vermieters zur Kündigung von Mietverhältnissen ein, wenn der Mietzahlungsrückstand auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht.
Hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
Wenn es Zahlungsschwierigkeiten gibt, melden Sie sich bitte frühzeitig bei unserem Bereich Vermietung / Mitgliederwesen oder direkt in der Mietenbuchhaltung. Warten Sie nicht, bis die erste Mahnung ins Haus kommt.
Wir werden jeden Einzelfall umfassend prüfen und entsprechende Hilfe, wie Teilzahlungen oder Ratenvereinbarungen, anbieten. Es kommt auf Ihre Mitwirkung an![/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]