Betriebskostenabrechnung 2023

Verzögerung bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023

 

Am 1. Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAuftG) in Kraft getreten. In vermieteten Gebäuden sind nunmehr die CO2-Kosten, die für Heizöl, für Erdgas oder für Fernwärme anfallen, zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen.

Die Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten obliegt im Regelfall dem Vermieter und wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2023 erstmalig durchgeführt. Dafür müssen vom Wärmeversorger anhand des Brennstoffverbrauchs entsprechende C02-Daten bereitgestellt werden.

 

Unser Berliner Wärmeversorger Vattenfall hat uns mitgeteilt, dass er die CO2-Daten frühestens im 3. Quartal 2024 bereitstellen kann. Das bedeutet, dass es aufgrund dieser Verzögerungen bei Vattenfall zu einer Verzögerung bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 kommen wird. Die Betriebskostenabrechnung 2023 wird voraussichtlich erst im 4. Quartal 2024 zugestellt werden können.

In unserer nächsten Hauspost werden wir hierzu weiter berichten.

 

Für unsere Mieter und Mieterinnen in Oranienburg kommt es zu keiner Verzögerung bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023, da uns von dem dortigen Wärmeversorger, den Stadtwerken Oranienburg, bereits alle notwendigen CO2-Daten bereitgestellt wurden. Die Betriebskostenabrechnung 2023 werden wir voraussichtlich Ende Juni 2024 zustellen.