Betriebskostenabrechnung 2021

 

Ende Juni wurden unseren Mietern und Mieterinnen mehr als 3.500 Betriebskostenabrechnungen zugestellt.

Bestandteil der diesjährigen Abrechnung sind die verbrauchsabhängigen Kosten und die Kosten für die Rauchwarnmelder, die über die vertraglich gebundenen Fremdabrechner Techem und Ista ermittelt werden.

Eine Kostenposition betrifft die Miete für die Rauchwarnmelder.

Strittig war, ob diese Miete umlagefähig ist oder nicht. Nun entschied der Bundesgerichtshof: Rauchwarnmelder-Miete ist nicht umlagefähig.

Als am 11.05.2022 der Bundesgerichtshof über die Umlagefähigkeit der Miete für die Rauchwarnmelder urteilte, waren unsere Abrechnungen bereits durchgerechnet. Um keine weiteren Abrechnungskosten zu verursachen und sicherzustellen, dass unsere Mieter/-innen die Betriebskostenabrechnungen per 31.12.2021 im 1. Halbjahr 2022 erhalten, hat der Vorstand entschieden, die Abrechnung nicht zu ändern und allen Bewohnern im Anschluss die Höhe der Rauchwarnmelder-Miete in Form einer Gutschrift zu erstatten.

Die Beträge liegen zwischen knapp 30,00 € und 0,70 € – je nachdem, wie viele Rauchwarnmelder in der Wohnung eingebaut wurden und zu welchem Zeitpunkt. Die Kosten sind auf der Abrechnung von Techem auf der 1. Seite unter der Position Betriebskosten, Miete Rauchwarnmelder für die einzelne Wohnung ausgewiesen. Die Gutschrift wird gleich im August 2022 mit dem Ergebnis der Betriebskostenabrechnung verrechnet: Nachzahlungen verringern sich um den Betrag der Miete für die Rauchwarnmelder und Gutschriften erhöhen sich entsprechend.

Bei der Kalkulation der neuen Vorauszahlungen flossen alle bekannten Faktoren ein. Die kalten Betriebskosten mussten um 3,0 bis 8,0 % erhöht werden, die warmen Betriebskosten mussten sogar bis zu 30,0 % und mehr angepasst werden. Besonders steigen die Kosten für die Mieter/-innen in Oranienburg in der Kremmener Straße, da dieses Objekt direkt mit Gas versorgt wird.

Da die neuen Vorauszahlungen erst ab August 2022 gelten, gleichen sie nicht die Preissteigerung auf das gesamte Jahr gerechnet aus. Mit höheren Nachzahlungen muss also im kommenden Jahr bei der Betriebskostenabrechnung per 31.12.2022 gerechnet werden. Daher weisen wir darauf hin, dass die Vorauszahlungen auf freiwilliger Basis erhöht werden können. Unser Sachbearbeiter Herr René Schwindt steht als Ansprechpartner gern zur Verfügung.