Kabelfernsehen - bei uns keine Änderungen nötig

Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder,

derzeit treten diverse Anbieter wie die Telekom, etc. mit Informationsschreiben und Werbesendungen auch in unseren Wohnanlagen auf.

Hintergrund ist, dass ab dem 01.07.2024 Kabelfernsehgebühren per Gesetz nicht mehr als Betriebskosten abrechnet werden dürfen, was bei uns schon seit langem nicht der Fall ist.

Daher für Sie zur Information:

  • Verträge zum Kabel-TV Versorgung (über unseren Anbieter PŸUR) sind rein optional und sind nicht Bestandteil des Mietvertrages.
  • Es werden weder Verträge zum Kabel-TV automatisch gekündigt oder müssen umgestellt werden.
  • Es besteht daher für Sie keinerlei Handlungsbedarf.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Team der Berlin Brandenburgischen Wohnungsbaugenossenschaft eG