Die Neuregelung der Heizkostenverordnung ist in Kraft getreten

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) soll dafür sorgen, dass europaweit weniger Energie verbraucht und somit CO2 Emissionen reduziert werden. Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) werden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie seit dem 01.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt.

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Messtechnik, die seit dem 01.12.2021 installiert wird, muss fernablesbar sein.
  • Messtechnik, die frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten installiert wird, muss mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel, d.h. der Datenaustausch möglich sein.
  • Fernablesbare Messtechnik, die ein Jahr nach Inkrafttreten der geänderten HKVO oder später installiert wird, muss nicht nur interoperabel sein, sondern an ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway nach Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können.
  • Bestehende Messtechnik ohne Funk muss bis Ende 2026 ausgetauscht werden.
  • Für die Heizperioden, die nach Inkrafttreten der neuen HKVO beginnen, müssen die Abrechnungen erweiterte Informationen enthalten.
  • Ab Januar 2022 sind für die Bewohner unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen.

Da sämtliche Wohnungen in unserem Bestand bereits mit fernablesbarer Funktechnik zur Erfassung der Verbräuche ausgestattet sind, ist unsere Genossenschaft als Vermieter verpflichtet, bereits ab 2022 die unterjährige Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen.

Gemeinsam mit den Messdienstleistern TECHEM für den Berliner Wohnungsbestand und ISTA für den Bestand in Oranienburg arbeiten wir an der Umsetzung der Regelung zur Verbrauchsinformation.

Um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, sollen diese Informationen per E-Mail oder per kostenloser App bereitgestellt werden.

In den kommenden Wochen erhalten alle Haushalte ein entsprechendes Informationsschreiben mit der Bitte, sich zu registrieren.

Die erweiterten Informationen im Rahmen der jährlichen Betriebs- / Heizkostenabrechnung müssen erstmalig für die Abrechnungsperiode 01.01.-31.12.2022, die in 2023 erstellt wird, erfolgen.